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Naturschutzrechtliche Bewilligung - Behördlicher Naturschutz

Beschreibung:

Gemäß Salzburger Naturschutzgesetz 1999 ist für Eingriffe (wie z.B. Schwimmbäder, Gartenzaun, Errichtung von Straßen & Wegen, etc ) in geschützte Gebiete wie Landschaftsschutzgebiete, Geschützte Landschaftsteile, Naturdenkmäler und für geschützte Lebensräume wie Fließgewässer, Moorwiesen und Trockenrasen eine naturschutzrechtliche Bewilligung erforderlich.
In Landschaftsschutzgebieten gilt die Allgemeine Landschaftsschutzverordnung 1995-ALV.

Ansprechpartner Baurechtsamt:
Alexander Winkler

Kontakt:

Auerspergstraße 7
5020 Salzburg

Tel: +43 (0)662 8072-3152

Fax: +43 (0)662 8072-3399

E-Mail: baurechtsamt@stadt-salzburg.at

 

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